DATUS -Anmeldung-
Das HLUG führt in Zusammenarbeit mit den Bodenschutzbehörden der Regierungspräsidien und der Landkreise und kreisfreien Städte die Altflächendatei FIS AG ("Fachinformationssystem Altflächen und Grundwasserschadensfälle").
Nach § 8 Abs. 4 HAltBodSchG sind Gemeinden und öffentlich-rechtlich Entsorgungspflichtige verpflichtet die ihnen vorliegenden Erkenntnisse zu Altflächen dem HLUG so zu übermitteln, dass die Daten im Bodeninformationssystem nach § 7 erfasst werden können. Dies hat in elektronischer Form zu erfolgen.
Künftig werden auch die Untersuchungspflichtigen und Sanierungsverantwortlichen verpflichtet, die von ihnen erhobenen Daten aus der Untersuchung und Sanierung der verfahrensführenden Behörde in elektronischer Form zu übermitteln.
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